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Patrick Welker

Grafik- & Webdesigner

ÜBER MICH

Ich mag simpel und klares Design, meine Inspiration kommt meistens von allen Dingen die mich umgeben. Haben Sie ein Projekt, dass eine Kreativinjektion braucht, dann lassen Sie mich helfen!


Mein Job ist es Ihnen eine funktionale und benutzerfreundliche Webseite zu erstellen. Mehr noch, ich gebe meine persönliche Note dazu und stelle sicher, dass die Seite attraktiv und einfach zu bedienen ist. Mein Ziel ist es, Ihre Identität und Botschaft auf dem kreativsten Weg zu übermittelt. Das einzige was Sie tun müssen ist mich buchen, denn ich bin wirklich gut.


Ein großartiges Design ist die eine Sache, aber um ein größeres Publikum anzusprechen ist genauso wichtig technisch auf dem neusten Stand zu sein. Eine Webseite muss zugänglich sein für viele Leute auf verschiedenen Systemen, einfach zu finden sein für Suchmaschinen und Benutzer, dazu muss sie noch qualitativ gebaut sein, um sicherzustellen, dass sie auch noch funktioniert, wenn sich die Technik ändert. Dafür sorge ich für Sie.


Die eigene Markenidentität, Print oder im Netz - nun ist es an der Zeit beides zusammenzubringen. Eine einheitliche Identität, online und offline, ist ein absolutes Muss für jedes respektierte Unternehmen. Genau das sind die Dinge, die ich am besten kann. Es gibt nichts schöneres für mich etwas großartiges zu gestalten für Klienten die etwas auszusagen haben.


Icon Design ist eine wundervolle Kunstform, ich bin ein absoluter Fan von guten, zeitlosen Icons und habe ein kleines Netzwerk an talentierten Leuten die Fähig sind mit mir jedewede Ihrer Fantasien Realität werden zu lassen. Melden Sie sich einfach bei uns und wir werden gemeinsam herausfinden, was am Besten zu Ihrem Projekt passt.

  • Web- & Grafikdesign
  • HTML + CSS
  • Typografie + Javascript
  • Tanzen

KONTAKT ZU MIR

Patrick Welker

Corinthstr. 41, 10245 Berlin, DE
St.-Nr.: 1114/585/61671

Telefon : +49 (0)30.68.078.545

Mobil : +49 (0)170.73.22.970

Email : hello@madebypatrick.com

Webseite : www.madebypatrick.com


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Allgemeine Geschäftsbedingung

(Stand: 21.04.2011)

1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1 Patrick Welker (im Folgenden der Anbieter genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen, auch ohne eine erneute ausdrückliche Vereinbarung. Die Begriffe “Auftrag, Anbieter, Auftraggeber, Kunde” sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. Auftrag“ steht für das Vertragsverhältnis (ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp), „Anbieter“ bezeichnet denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ oder “Kunde” denjenigen, welcher die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
1.2 Abweichende Bedingungen und Ergänzungen müssen schriftlich vom Anbieter bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
1.3 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Termine und Lieferfristen

2.1 Mit der Auftragsbestätigung beginnt der Anbieter mit der Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während der Entwicklungsphase seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt der Anbieter alle bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung.
2.2 Alle Termine und Lieferfristen des Anbieters sind grundsätzlich als unverbindliche Orientierungshilfen zu verstehen, außer wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
2.3 Der Anbieter haftet nicht für Lieferverzögerungen, welche darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
2.4 Wird der laufende Entwicklungsprozess durch ein Nichtliefern von notwendigem Material, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf eine andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 3 Wochen hinausgezögert, so wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25% der vereinbarten Vergütung fällig.
2.5 Falls der Auftraggeber in Annahmeverzug kommt oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, so ist der Anbieter berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, inklusive etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
2.6 Schuldet der Anbieter einen bestimmten Arbeitserfolg, dass heißt ein individualisierteres Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn diese nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das vorliegende Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen grundsätzliche Abweichungen, wird der Anbieter diese Abweichungen in einer angemessenen Frist beseitigen und das Ergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Eine Abnahme gilt spätestens nach Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
2.7 Im Falle einer Besprechung sendet der Anbieter innerhalb von drei Arbeitstagen nach dieser dem Auftraggeber einen Besprechungsbericht zu. Ein Bericht sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Arbeiten und Projekten bindet, soweit einem Bericht nicht innerhalb einer Frist von wiederum drei Arbeitstagen in schriftlicher Form widersprochen wird.

3. Auftragsabwicklung und Vergütung

3.1 Angebotspreise auf der Webseite des Anbieters oder mündlich genannte Preise verstehen sich immer als EURO-Beträge zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Wenn nicht explizit anders schriftlich festgehalten, sind mit der Auftragsbestätigung 50% der vereinbarten Vergütung an den Anbieter zu entrichten. Die ausstehende Vergütung wird, sofern nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
3.3 Die Erteilung des Auftrags bedarf der Schriftform per E-Mail, Fax oder Brief. Das Akzeptieren der Auftragsbestätigung in eben dieser Form führt ebenfalls zum Vertragsabschluss. Für einen online, per Kontaktformular oder per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Auftrag an den Anbieter wird der Auftrag mit der Übermittlung durch den Auftraggeber an den Anbieter verbindlich, das heißt für alle Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis in der vereinbarten Frist zu entrichten. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gilt der aktuelle Stundensatz vom Anbieter in Höhe von Euro 45,–.
3.4 Ein Angebot beinhaltet die Präsentation von nicht mehr als 2 Grundlayouts, Wenn nicht anders vereinbart. Der Anbieter kann weitere Entwürfe präsentieren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine unentgeldliche Tätigkeit, wie die Erstellung von kostenfreien Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.5 Entsteht ein Schaden dadurch, dass Arbeiten infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhafter Angaben des Auftraggebers vom Anbieter ganz oder teilweise wiederholt werden muss oder verzögert wird, trägt der Auftraggeber den Schaden, sofern er den Schaden zu vertreten hat.
3.6 Eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbesondere Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht) wird vom Anbieter nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber den Anbieter mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten des Anbieters und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.7 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, jedwede in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Leistungen und Produkte des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
3.8 Findet die fertig erstellte Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig und es gilt § 649 BGB.
3.9 Keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung haben technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftragstellers. Zu gleichen Teilen begründen diese kein Miturheberrecht.

4. Fremdleistungen

4.1 Der Anbieter ist nach freiem Ermessen dazu berechtigt sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
4.2 Eine Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Der Anbieter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass die erforderlichen fachlichen Qualifikation vorhanden sind.
4.3 Soweit der Anbieter notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

5. Produktionsüberwachung

5.1 Der Rahmen der Produktionsüberwachung kennzeichnet sich durch Vergabe, Koordination und Überwachung der Werbemittelherstellung an sich. Der Anbieter koordiniert hierbei die Produktionsabwicklung und kontrolliert die Leistungen, sowie die Rechnungen der Hersteller.
5.2 Geeignete Werbemittelhersteller werden vom Anbieter ausgewählt und Produktionsaufträge von ihm nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform erteilt. Einzelaufträge deren Kosten sich auf unter Euro 500,– belaufen, bedürfen nicht der Freigabe durch den Auftraggeber. Eine Auftragserteilung an Werbemittelhersteller erfolgt meist im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart wurde. 5.3 Für eine Produktionsüberwachung nach Ziffer 5.1 und 5.2 erhält der Anbieter ein Honorar in Höhe von 15 % auf den Nettowert der Rechnungen des Werbemittelherstellers. Dieses Honorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen des Herstellers fällig.
5.4 Soweit der Anbieter Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber entgegen dem Regefall im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden alle anfallenden Fremdkosten vom Anbieter an den Auftraggeber weiterberechnet. Des weiteren ist der Anbieter berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von Euro 1.000,– sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.

6. Nutzungsrecht- und Urheberrecht

6.1 Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts des Anbieters ist honorarpflichtig und bedarf dessen Zustimmung.
6.2 Alle Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers. Die Arbeiten werden im Sinne des Urheberrechts ausschließlich zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten dürfen ohne Zustimmung des Anbieters weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gelten die Honorarempfehlungen des BDG (neueste Fassung) als vereinbart.
6.3 Vertragspartnern ist es nicht gestattet, Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird eine vom Anbieter ermittelte Vergütung unverzüglich fällig, welche spätestens binnen 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig ist.
6.4 Der Autraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte an den für Ihn hergestellten Werbemitteln nach dem Vertragszeck, für die Laufzeit des Vertrages, mindestens jedoch für 10 Monate nach Abnahme, sofern nicht Abweichendes in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde.
6.5 Falls zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen des Anbieters Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Font-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich sind, wird der Anbieter die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, gesetz dem Fall nichts Abweichendes ist ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart worden. Jedwede Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.6 Keine Haftung wird vom Anbieter dafür übernommen, dass bezüglich der von ihm gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
6.7 Alle Nutzungsrechte für von dem Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben beim Anbieter. Dies gilt ebenfalls und gerade für Leistungen des Anbieters, welche nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

7. Kennzeichnung

7.1 Der Anbieter behält sich vor in seine Arbeiten Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und E-Mail-Adresse einzubringen.
7.2 Der Anbieter ist vorbehaltend des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und eigenen Internet-Webseiten mit Namen, Webadresse und Logo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter von vervielfältigten Werken mindestens 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

8. Haftung

8.1 Die Arbeiten des Anbieters sind auch dann vertragsgerecht erbracht worden, wenn diese nicht wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit besitzen, gleiches gilt für die Eintragungs- oder Schutzfähigkeit (z. B. Marken, Urheberschutz oder Patente), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, seine Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8.2 Der Anbieter verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Fotos, Texte) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
8.3 Zwecks Prüfung und Zustimmung werden dem Kunden vom Anbieter alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vorgelegt. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Korrektheit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
8.4 Haftung wird vom Anbieter in keinem Fall übernommen für besondere, mittelbare oder Folgeschäden bzw. für Schäden wegen Verlust der Verantwortungsfähigkeit; Datenverlust oder entgangenen Gewinnen, die aufgrund oder in Verbindung mit den Produkten des Anbieters entstehen, unabhängig davon, ob dies aufgrund eines Vertrages; aufgrund von Fahrlässigkeit; aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung oder einer unerlaubten Handlung geschieht.

9. Rechnung und Zahlungsbedingungen

9.1 Der Anbieter stellt seine Arbeit umgehend nach Erbringung in Rechnung.
9.2 Insoweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
9.3 Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber trägt weiterhin Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden. 
9.4 Vergütungsforderungen des Anbieters dürfen vom Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend gemacht werden.

10. Aufwendungen

10.1 Kosten für Porto, Telefon und Fax, welche aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen, werden von der eigenen Partei getragen.
10.2 Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Stundenaufwand: Euro 45,–,
– Fremdkosten: nach Belegen,
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,50 Euro/km.
10.3 Sämltiche sonstigen Kosten wie Kurierkosten, Anwaltskosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen, als auch Farbkopien und Farbausdrucke, welche vom Auftraggeber bestellt werden, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

11. Datenübergabe

11.1 Die vom Kunden gelieferten Texte nimmt der Anbieter in den Formaten DOC (ab MS Word 7.0), HTML, RTF und PDF (ungeschützt) an. Grafisches Material für Webseiten wird in den Formaten EPS, TIF, GIF, PSD und JPEG angenommen. Datenträger werden als DVDs und CDRs vom Anbieter akzeptiert - per E-Mail werden ebenfalls Daten entgegengenommen, diese dürfen jedoch 20 MB nicht überschreiten.
11.2 Das Einscannen von Originalbildern oder Kleinbildnegativen wird nur nach Vereinbarung erbracht.

12. Datenschutz

12.1 Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) unterrichtet der Anbieter Sie hiermit darüber, dass bei Ausfüllung des Kontaktformulars Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden.
12.2 Der Anbieter verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage oder Ihres Auftrages und gibt diese nicht an Dritte weiter.
12.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft, sowie ein Recht auf eine Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin, die Anwendung des deutschen Rechts gilt hiermit als vereinbart und das internationale deutsche Privaterecht gilt aus ausgeschlossen.
13.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.